Bewahrt das fliegende Juwel!
Er macht unser Leben in Leipzig bunter!
Steckbrief:
Der Eisvogel
(Alcedo atthis)
Lebensraum
- mäßig schnell fließende oder stehende klare Gewässer
- Steilufer für den Bau von 40 bis 80 cm lange Brutröhren
- über dem Wasser ragende Äste als Sitzwarten
- guter Kleinfischbestand im Gewässer
Der Floßgraben ist in Leipzig das bedeutendste Reproduktionsgewässer.
Nahrung
- vorwiegend Kleinfische
- Wasserinsekten und deren Larven, Kleinkrebse, Kaulquappen
Nahrungserwerb
- auf Sitzwarte längeres Verharren zwecks Ausschau nach Beute
- Stoßtauchen von Sitzwarte aus auf Kleinfische
- Beutefang nur bei klarem Wasser möglich
Brutverhalten
- Partnersuche entlang der Gewässer mit kurzen, scharfen Rufen (tiht, ti-it)
- Balzfütterung stärkt die Paarbindung
- Bau einer Bruthöhle kann bis zu drei Wochen dauern
- 6 bis 8 Eier porzellanweiße Eier werden in 19 bis 21 Tagen ausgebrütet
- Fütterung erfolgt mit Insekten, später mit 4 bis 5 cm langen Fischen
- nach 21 bis 28 Tagen, Ende Mai bis Mitte Juni, fliegen die Jungen aus
- 2 bis 4 Bruten im Jahr – bei Störungen Brutabbruch, danach Neubeginn
- Gesamtbrutzeit ab März bis Ende September
- bei 2- bis 3-stündiger Störung von Menschen (z. B. bei Bootsverkehr) kann eine Brut verloren gehen, da die Altvögel nicht wagen, in die Röhre zu fliegen, um zu füttern
Gefährdung und Schutz
- der Eisvogel ist Art des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie
- streng geschützte Brutvogelart nach BNatSchG
- bester Schutz sind störungsfreie Lebensräume
Achtung beim Befahren des Floßgrabens!
Der Floßgraben stellt ein ökologisch besonders wertvolles, aber auch sensibles Gewässer im südlichen Auwald der Stadt Leipzig dar. So ist er u. a. Bestandteil des europäischen Vogelschutzgebietes „Leipziger Auwald“.
Zum Schutz streng geschützter Brutvogelarten, die am Floßgraben brüten, müssen vom 1. März des Jahres vorübergehend Vorkehrungen bis zum 30. September des Jahres getroffen werden, um die Bruten nicht zu gefährden. Das Befahren des Floßgrabens muss hierfür eingeschränkt werden.
Für maschinenbetriebene Wasserfahrzeuge aller Art ist das Befahren ohne Genehmigung der Naturschutzbehörde verboten. Für muskelkraftbetriebene Wasserfahrzeuge, z. B. Kajaks und Kanus, ist ein Befahren nur in der Zeit von 11 – 13 Uhr, 15 – 18 Uhr sowie von 20 – 22 Uhr gestattet.
Bitte beachten Sie, dass Sie den ca. 2,5 km langen Floßgraben nach 13 Uhr, nach 18 Uhr bzw. nach 22 Uhr zu verlassen haben. Im Zeitraum vor 11 Uhr, von 13 – 15 Uhr, von 18 – 20 Uhr sowie nach 22 Uhr darf sich kein Boot auf dem Floßgraben befinden. Es werden verstärkt Kontrollen durchgeführt. Außerdem ist das Betreten eines beiderseitig 20 m breiten Uferbereiches entlang des Floßgrabens untersagt.
Bitte achten Sie beim Befahren des Floßgrabens in den freigegebenen Zeitfenstern darauf, Störungen jeglicher Art zu minimieren, in dem Sie sich möglichst ruhig verhalten, einen möglichst großen Abstand zu den Uferböschungen einhalten und keinesfalls anlanden. Das Entfernen von Sitzwarten (Ästen) für den Eisvogel ist verboten.
Die Stadt Leipzig finanziert regelmäßig ein Eisvogel-Monitoring als Schutzvorsorge. Bitte helfen Sie mit, die einzigartige Flora und Fauna des Floßgrabens im Auwald zu schützen.
Wir weisen darauf hin, dass Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeit oder Straftat verfolgt werden können.
Landkreis Leipzig, Umweltamt
Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz